Bombardierte Israel Gaza auf völkerrechtswidrige Art und Weise?

 

Quelle

https://archive.is/16Zxj archiviert vom Original: https://www.nytimes.com/2023/10/31/world/middleeast/jabaliya-camp-strike-israel-gaza.html

Der von Haley Willis und Christoph Koettl verantwortete Artikel erschien am 31. Oktober 2023 online auf der Website der New York Times. Der Artikel endet mit folgender Einordnung:

Claim

Experts say that Israel’s bombardment of densely populated areas raises concerns under international humanitarian law.

“International law prohibits attacks in which the expected harm to civilians and civilian properties is disproportionate to the anticipated military gain,” Mr. Shakir said. (Er ist der Israel and Palestine Director für Human Rights Watch – V.H.)

 

Einschätzung

Claim 1 ist richtig.

Claim 2 ist richtig.

 

Begründung

Claim 2 beruht auf der Annahme, dass man die Legitimität von gängigen Dogmen, also Weltanschauungen des Völkergewohnheitsrechts respektiert und anerkennt. Auch wichtige Organisationen, Institutionen und deren Expertenmeinungen bilden eine weitere Voraussetzung. Im Recht setzt sich häufig die Meinung durch, die von einer Mehrheit an Expert*innen vertreten wird. So ist es auch im Völkerrecht. Dort gibt es das Dogma des Völkergewohnheitsrechts:
Es besagt (vereinfacht), dass ungeschriebene Regeln in folgendem Fall sogar für alle Staaten gelten: Sofern die Mehrheit an Staaten von deren Geltung überzeugt sind, und diese über einen längeren Zeitraum hindurch angewendet haben. Dann gelten die Regeln gemäß dem Völkergewohnheitsrecht sogar für Staaten die diese Regeln nicht anerkennen.
[1]

In Claim 2 geht es um die notwendige Verhältnismäßigkeit von Schutz der Zivilbevölkerung gegenüber antizipiertem militärischen Vorteil durch eine Attacke.

Dieses Verbot unverhältnismäßiger Angriffe ist im I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen geregelt.[2] Dieses wurde von Israel zwar nicht anerkannt.[3]

Allerdings ergibt sich aus dem obengenannten Dogma des Völkerrechts, dass die im Claim 2 genannte Regel auch Israel bindet. Und zwar obwohl sie das I. Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet haben. Das ergibt sich aus den mehrheitlich anerkannten und traditionellen Regeln bzw. Dogmen des Völkerrechts. Das International Committee of the Red Cross fasst dies wie folgt zusammen:

“State practice establishes this rule as a norm of customary international law applicable in both international and non-international armed conflicts.” [4]

Médecins Sans Frontières schreiben dazu:

“Today, the four 1949 Geneva Conventions—as well as most provisions of the 1977 Additional Protocols—have gained the status of customary international law. This means that even States that have not ratified them must abide by their rules.”[5]

Nachdem das in Claim 2 genannte Rechtsprinzip dem Staat Israel also vorschreibt bei Bombardements die Zivilbevölkerung auf proportionale Art- und Weise zu schützen, ergibt sich logischerweise daraus, dass Claim 1:

Israel’s bombardment of densely populated areas raises concerns under international humanitarian law“

Richtig ist.

 

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by VH@kraw.al
2023 November
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[1] Vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Customary_law (21.11.2023)

[2] https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/article-51 = https://archive.is/HsSW7

[3] https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/state-parties  = https://web.archive.org/web/20231115221716/https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/state-parties

[4] https://ihl-databases.icrc.org/en/customary-ihl/v1/rule11 = https://archive.is/osGKt

[5] https://guide-humanitarian-law.org/content/article/3/customary-international-law/
https://archive.is/57ZpY